Veröffentlicht: Donnerstag, 20. Dezember 2018
Das Jagdkataster des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gilzem liegt in der Zeit vom 28.12.2018 bis einschließlich 11.01.2019 zur Einsicht aller Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke oder ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten beim Jagdvorsteher öffentlich aus. Anträge auf Berichtigung des Katasters können während dieser Zeit beim Jagdvorsteher vorgebracht werden. Einsprüche gegen das Kataster sind nur innerhalb dieser 2-Wochen- Frist möglich. Das Jagdkataster gilt mit Ablauf des 11.01.2019 als festgestellt, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden.Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Gilzem am Donnerstag, den 17.01.2019, um 19:00 Uhr, im Gasthaus Dichter in Gilzem.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Geschäfts- und Kassenbericht3. Entlastung des Vorstandes4. Neuwahl des Jagdvorstandes5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht6. Verschiedenesgez. Peter Peters, Jagdvorsteher
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