Standfestigkeitsprüfung der Grabmale auf dem Friedhof

Veröffentlicht: Dienstag, 08. Oktober 2019
Wappen der Ortsgemeinde GilzemIn der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) wird in § 9 gefordert, dass die Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden müssen.
Dieses Jahr findet die Überprüfung durch ein Ingenieurbüro für Friedhofsicherheit am Montag, 21. Oktober und Dienstag, 22. Oktober 2019 statt.

Interessierte Nutzungsberechtigte können bei der Prüfung zugegen sein. Wenden Sie sich hierzu an Frau Ortsbürgermeisterin Martina Thies oder die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Tel. 06564/69-13512), um den genauen Prüftermin in Gilzem zu erfahren.

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