Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) am Vormittag einen Straf- und Bußgeldkatalog (s. Anlage) veröffentlicht.| Öffentliche Ansammlungen von mehr als 2 Personen (sofern durch keine Ausnahme gedeckt) |
200 Euro Pro Beteiligter |
| Öffentliche Ansammlung von mehr als 10 Personen | Straftat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
| Betrieb von Restaurants, Cafes, Kneipen | 4.000 Euro |
| Grillen / Picknicken | 250 Euro Pro Beteiligter |
| Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern/Pflegeheimen | 200 Euro Pro Besucher |