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Geschichte & Wappen der Gemeinde Gilzem

Veröffentlicht: Dienstag, 31. Dezember 2013

Wappen der Gemeinde GilzemAus der Geschichte

Urkundlich lässt sich Gilzem nachweisen bis zum Jahre 1212. So konnte Gilzem im vergangenen Jahr 2012 seinen 800. Geburtstag gebührend feiern.

Zweifellos befanden sich aber schon lange vor dem Jahr 2012 fränkische, römische, ja sogar keltische Siedlungen auf den Fluren von Gilzem. Viele Steinbeile aus Kieselschiefer und Grauwacke aus der nahen Umgebung von Gilzem sind an das Trierer Museum abgegeben worden und beweisen die Anwesenheit vorgeschichtlicher Siedler.

Die Römer hinterließen an der Ostseite des "Wellbüsches" als Überreste einer Siedlung Mauersteine und Ziegel sowie einen Keller mit Estrichresten. Auch Münzen des Kaisers Diokletian und spätrömische Keramik beweisen hier einwandfrei die Anwesenheit der Römer. Unmittelbar neben dieser römischen Niederlassung haben später die Franken ihre Wohnstätten aufgeschlagen. Viele Gräber mit fränkischen Waffen und Gerät als Beigaben wurden hier freigelegt.

Wie bereits eingangs erwähnt, stammt die erste Urkunde, Gilzem betreffend, aus dem Jahre 1212, als Erzbischof Johann I. dem Stift zu Pfalzel zu dessen Anniversarium eine Rente aus den Einnahmen von "Gelime" bei Ittel vermachte (OK Steinhausen). In späteren Urkunden wird der Ort auch "Gelisheim", "Geilsheim" genannt. So verkaufte im Jahre 1326 Hilger von Langenau unter anderen Gütern wahrscheinlich pfandweise oder auf Wiederkauf auch sein Dorf "Gelisheim" an Jakob, den Sohn Jakobs zu Trier.

Auch zu Gilzem hatte das trierische Domkapitel die Grund-Gerichtsbarkeit. Die Augustiner-Nonnen der Kongregation B.M.V. zu Trier besaßen zu Gilzem ein Gut, welches von der französischen Regierung eingezogen und am 14. Germinal XIII (4. April 1805) für 2425 frs (646 Thaler) zugeschlagen wurde. Ein dem Domkapitel zugehöriges Gut wurde am 25. Frimaire XIV (16. Dezember 1805) für 3000 frs (800 Thaler) versteigert (Eiflia illustrata).

Durch diese Versteigerungen kam immer mehr Land in Privathand, so dass Gilzem mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts seine Existenz der Landwirtschaft und den damit verbundenen Einkünften verdankt.

Durch das "Achte Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz" vom 28. Juli 1970 ist auch die Gemeinde Gilzem aus der Amtsbürgermeisterei Welschbillig in die Verbandsgemeinde Irrel eingegliedert worden.

Sozusagen „weltberühmt“ wurde Gilzem, als der einheimische Landwirt Kurt Peters beim Pflügen auf einem seiner Äcker das Bruchstück eines Meteoriten fand, der dann auch den Namen „Gilzem“ erhielt.

Seit einigen Jahren hat sich ein langsamer aber stetiger Wechsel in Gilzem vollzogen. Der ehemals landwirtschaftlich geprägte Ort entwickelt sich immer mehr zum Wohnplatz für Familien. Während landläufig die Einwohnerzahl abnimmt, kann man in Gilzem einen gegenläufigen Trend feststellen.

Bestes Zeugnis dafür ist, dass Gilzem heute noch eine Gastwirtschaft und einen sogenannten „Tante-Emma-Laden“ hat. Gilzem hat derzeit rd. 460 Einwohner und damit bereits rd. 70 Einwohner mehr, als die ehemals größere Nachbargemeinde Eisenach.

Gilzem hat außer einer neuen Kirche, die dem hl. Johannes des Täufers geweiht ist, eine Kapelle aus dem Jahre 1782, die dem hl. Johannes Baptist geweiht ist. Gilzem ist stolz auf sein Dorfgemeinschaftshaus mit integriertem Feuerwehrgerätehaus und dem vielfältigen Vereinsleben im Ort. Sportplatz, Kegelbahn, Spielplatz, eine intakte Dorfgemeinschaft, "alles" ist da! Sportverein, Kegelverein, Freiwillige Feuerwehr, Gesangverein und Frauengemeinschaft machen Gilzem zu einem lebenswerten Ort in der Südeifel.

Mit dem “Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Irrel in die Verbandsgemeinde Neuerburg vom 20. Dezember 2013“, ist Gilzem jetzt Gemeinde in der “Verbandsgemeinde Südeifel“, die ab dem 1.7.2014 ihren Verwaltungssitz in Neuerburg/Südeifel hat.

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Wappenbeschreibung

„In Silber, geteilt durch eine mit vier goldenen Ähren belegte rote schräglinke Leiste, vorn ein schwebendes, geschliffenes rotes Kreuz, hinten ein auffliegender roter Vogel.“

Begründung:

Der ehemalige Ortsname Gelime (1212) ist vermutlich eine mittellateinische Umformung des Wortes Gelima, was soviel bedeutet wie 5. oder 7. Getreidegarbe bei der Zehntabgabe, evtl. eine Anspielung auf den dortigen Getreideanbau im fruchtbaren Muschelkalkgebiet.

Seit dem 14. Jahrhundert wurde der Ort Gelisheim oder auch in der Kurzform Geeltzem genannt. Aus einer weiteren Kürzung entwickelte sich seit dem 15. Jahrhundert der heutige Ortsname. Gilzem besaß nachweislich seit dem Jahre 1376 ein eigendes Grundgericht als Hauptsitz.

Aus der ersten und zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (1721 und 1785) liegen Abdrucke bzw. ein Original zweier Schöffensiegel des domkapitularischen Grundgerichts vor.

Sie zeigen in beiden Exemplaren einen Vogel und Getreideähren. In heraldischer Darstellung wurden diese beiden Motive in das Ortswappen übernommen.
Der Ort gehörte vor der französischen Revolution mehr als fünfhundert Jahre zum Kurfürstentum Trier, im Amtsbezirk Welschbillig. Das rote kurtrierische Kreuz wurde wegen des langjährigen Besitztums im Wappen festgehalten.

Der Trierer Kurfürst Balduin, aus dem Luxemburger Grafenhaus, der von 1307 bis 1354 regierte, schuf das kurtrierische Amt Welschbillig mit dem Hochgericht und der Zehnderei des Ortsbürgermeisters von Gilzem. Das Kurfürstentum Trier war als Kurstaat verfasungsrechtlich „eine geistliche Wahlmonarchie“.

Unmittelbar an der westlichen und nördlichen Gemarkungsgrenze begann das Großherzogtum Luxemburg, dies bis zum Wienerkonkress 1815, wo nach rund 2o Jahren französischem Einfluß, die Eingliederung in das Königreich Preußen erfolgte

Wappen der Gemeinde Gilzem - Zusammenfassung


Hinweis aus der Gemeindeordnung (GemO):

§ 5 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel

(1)  Die Gemeinden können Wappen und Flaggen führen. Die Änderung vorhandener sowie die Einführung neuer Wappen und Flaggen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
(2)  Die Gemeinden führen Dienstsiegel. Gemeinden mit eigenem Wappen führen dieses in ihrem Dienstsiegel. Die übrigen Gemeinden führen in ihrem Dienstsiegel das Landeswappen. Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung hierzu das Nähere zu bestimmen.
(3)  Wappen und Flagge der Gemeinde dürfen von anderen nur mit Genehmigung der Gemeindeverwaltung verwendet werden.

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