Unsere Kita Eisenach-Gilzem sucht Verstärkung
Veröffentlicht: Donnerstag, 24. Oktober 2024

Die Ortsgemeinde Eisenach sucht für die kommunale Kindertagesstätte Eisenach-Gilzem zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte m/w/d (in Voll- und Teilzeit)
Die Kindertagesstätte ist eine zweigruppige Kita. Es werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt von 07:15 bis 16:15 Uhr betreut.
Anforderungsprofil:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. gleichwertige Qualifikation
- Ein selbständiges und engagiertes Arbeiten
- Bereitschaft zur Verantwortung und zur konstruktiven Mitgestaltung von pädagogischen Konzepten
- Herz und Verstand; Einfühlungsvermögen und liebevollen Umgang mit Kindern
- Die Bereitschaft zur Fortbildung
- Vergütung nach dem TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst
- Soziale- und finanzielle Zusatzleistungen
- Eine interessante und herausfordernde Tätigkeit
- Viel Platz für Eigeninitiative und Gestaltungsfreiraum
- Fort und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Ein aufgeschlossenes, hilfsbereites und engagiertes Team
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Beurteilungen) senden Sie bitte bis spätestens 15.11.2024 an:
Ortsgemeinde Eisenach, Herr Ortsbürgermeister Jürgen Kockelmann, Irreler Str. 3b, 54298 Eisenach
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen die Kindertagesstätten Leitung Frau Weis unter Telefon 06506/8541 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Hinweis: Nach dem Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers/einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sind ebenfalls erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können (Grad der Behinderung mindestens 30 %).
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